AGBs
1. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von der Albertoni & Hedrich GmbH. Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
2. Leistungen der Albertoni & Hedrich GmbH
Die
Albertoni & Hedrich GmbH hat mehrere Fotografen und wird den erteilten
Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen
Anweisungen trifft ist die Albertoni & Hedrich GmbH hinsichtlich der Art der
Durchführung des Auftrages frei.
3. Urheberrechte / Nutzungsrechte
Der Fotograf ist
Urheber im Sinne des Gesetzes. Albertoni & Hedrich GmbH überträgt
jedoch dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern,
Dateien und sonstigen digitalen Werken das volle Nutzungsrecht.
Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Albertoni & Hedrich GmbH.
Albertoni & Hedrich GmbH behält sich
das Recht vor, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf der eigenen
Homepage zu veröffentlichen und sie Dritten zugänglich zu machen.
Der Kunde erteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung sein
ausdrückliches Einverständnis, eine Kundengalerie mit Vorschaubildern auf
dieser Homepage erstellen zu dürfen. Rechte Dritter Wenn der Kunde dem
Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der
fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen,
dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der
Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit
machen will. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm
bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit
fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht
Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild
dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der
fotografischen Arbeit machen will.
Falls die in den beiden vorstehenden
Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich
der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem
dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für
sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Angebote auf
der Website von der Albertoni & Hedrich GmbH sind unverbindlich.
Preisänderungen können mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden. Die Preise der
Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive
Mehrwertsteuer. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung von 1/3 der
vereinbarten Vergütung fällig. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist
zahlbar innert 5 Tagen ab Rechnungstellung.
Zur Ausführung des Auftrags
erforderliche Mehrkosten und Spesen wie zum Beispiel anfallende Reisekosten wie
Taxi zu schwer erreichbaren Orten, Übernachtungskosten im Hotel, Fähren,
Busfahrten oder Parkhauskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür
Sorge zu tragen, dass dem Fotografen der Albertoni & Hedrich GmbH alle
für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig
vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
Wird der Fotograf für
eine Bestattung oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem
Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der
betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher
Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.
Bei Veranstaltungen die
mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und
Getränken zu versorgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur
Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur
Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
6. Künstlerischer Gestaltungsspielraum Fotograf
Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem
künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen.
Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
7. Rücktritt des Kunden
Durch die schriftliche
Bestätigung (Email) der von der Albertoni & Hedrich GmbH zugestellten
Offerte gilt ein Auftrag bereits als gebucht und die AGB als zugestimmt.
Zusätzlich wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Sollte der Auftrag nach
dem Widerrufsrecht von 14 Tagen nicht zustande kommen, sind 75% vom Honorar
fällig.
8. Haftung der Albertoni & Hedrich GmbH
Die
Albertoni & Hedrich GmbH haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges
Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung. Die Haftungsbeschränkung gilt
auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Albertoni &
Hedrich GmbH Sollte uns 24 Stunden vor der Hochzeit bekannt sein, dass ein
Fotograf der Albertoni & Hedrich GmbH durch schwere Krankheit oder Unfall
ausfallen, sorgen wir für Ersatz. Sollte jedoch der Fotograf durch höhere
Gewalt, sprich Unfall oder Stau etc. auf der Fahrt zum Event nicht erscheinen
oder zu spät kommen, kann die Albertoni & Hedrich GmbH nicht haftbar gemacht
werden oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die von der Albertoni & Hedrich GmbH gelieferten Produkte und Leistungen
unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu
prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials bzw. der Ware betreffen sind innerhalb von 7 Tagen
nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial bzw. die
Ware als genehmigt. Nach Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein
verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien.
Es empfiehlt sich eine Sicherung auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die
Albertoni & Hedrich GmbH sichert jedoch alle Bilder auf Datenträgern,
für welche sie aber keine Garantie übernimmt im Falle eines Defektes. Sollte der
Kunde die Fotos erneut benötigen muss dieser dazu einen genügend grossen
USB Stick zur Verfügung stellen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00
wird in Rechnung gestellt.
10. Datenschutz / Datensicherheit
Die Albertoni &
Hedrich GmbH verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der
abgebildeten Personen zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen hat der
Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen
und haftet für dieses allein.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Albertoni &
Hedrich GmbH, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis
ist materielles Schweizer Recht anwendbar.